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Gerichtsgutachten

Der Sachverständige Dipl.-Psych. Ritter erstellt seit 1991 familienpsychologische Gutachten für zahlreiche Familiengerichte und Oberlandesgerichte in mehreren Bundesländern.

Gerichtsgutachten werden direkt vom Familiengericht in Auftrag gegeben.
Elternteile, ihre Anwälte und das Jugendamt können dem Familiengericht die Einholung eines psychologischen Gutachtens nahe legen.

Privatgutachten

Neben den Gerichtsgutachten können familienpsychologische Gutachten privat von betroffenen Elternteilen,
Fachkräften (z. B. Rechtsanwälte) oder Institutionen (z. B. Jugendamt) in Auftrag gegeben werden,
u. a. zu den folgenden Fragestellungen:

  • Bewältigung der seelische Folgen von Trennung und Scheidung
  • Regelung der elterlichen Sorge
  • Festlegung des Umgangsrechts
  • Beurteilung der Fremdunterbringung eines Kindes
  • Beziehungsstruktur des Kindes zu Eltern, Großeltern und weiteren Bezugspersonen
  • Diagnostik zur seelischen Struktur des Kindes
  • Beurteilung vorhergehender Begutachtungen (Zweitgutachten)
  • Beurteilung von Maßnahmen der Jugendhilfe

Privatgutachten können im familiengerichtlichen Verfahren von einer Partei dem Gericht vorgelegt werden.
Für Privatgutachten gibt es drei Möglichkeiten:

  • Gutachterliche Stellungnahme: Zur Beantwortung einer eingeschränkten Einzelfrage mit eigener Befunderhebung.
  • Psychologische Stellungnahme: als Stellungnahme zu einem vorliegenden Gutachten ohne eigene Befunderhebung ("Zweitgutachten").
  • Psychologisches Gutachten: Eigene Befunderhebung, Diagnostik, Interpretation und Vorschläge zur Intervention bei umfangreichen Fragestellungen.

Weitere Angebote der Praxis

  • Mediation: Vermittlung bei strittigen Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs
  • Psychotherapie: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse, Kostenträger:
    Alle Krankenkassen oder als Privatpatient.
  • Praxisgemeinschaft: mit Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin Ulrike Gerstner, Psychoanalyse und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche bis zum einundzwanzigsten Lebensjahr.
  • Paartherapie: Hilfe bei Konflikten und Krisen innerhalb einer Zweierbeziehung