Gutachten |
Aufgabe des familienpsychologischen Gutachtens
Sorgerecht: Regelung der elterlichen Sorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechts Umgangsrecht: Ausgestaltung des Kontaktes des Kindes zu seinen
Erziehungsfähigkeit und Kindeswohl: Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von Eltern. Notwendigkeit eines Entzugs oder einer Einschränkung der elterlichen Sorge. Hilfen für die Erziehung: Einschätzung der Bedarfs an pädagogischen und Leitlinie der Begutachtung sind die Gesichtspunkte zum Kindeswohl
Ablauf der BegutachtungDer Gutachter hat den Auftrag, sich neutral und objektiv ein umfassendes Bild über die Verhältnisse der betroffenen Kinder und Eltern zu machen. Befragung: Befragung der Elternteile zur Vorgeschichte und zu ihrer Beziehung zum Kind. Gemeinsame Spielkontakte: Der Sachverständige beobachtet das Zusammentreffen und die Interaktion des Kindes mit wichtigen Bezugspersonen. Tests: Mit dem Kind werden verschiedene kinderpsychologische Testverfahren durchgeführt. Fachkräfte: Befragung von beteiligten Fachkräften und Einrichtungen, beispielsweise Jugendamt, Lehrer, Kinderärzte, Erzieher oder Beratungsstellen. Hausbesuche: Untersuchung der Wohnverhältnisse und des sozialen Umfeldes des Kindes. Die Begutachtung erstreckt sich bei umfangreichen Fragestellungen des Gericht in der Regel über mehrere Monate. Die betroffenen Elternteile werden vom Sachverständigen schriftlich über die notwendigen Termine informiert. |