Informationen für Familiengerichte
und Oberlandesgerichte

Aktueller Stand: Januar 2012


Derzeit hohe Auslastung mit Begutachtungen.
Die derzeitige Bearbeitungsdauer bei Begutachtungen beträgt 5-6 Monate für die Erstellung des familienpsychologischen Gutachten und 4-6 Wochen für eine vorgezogene gutachterliche Stellungnahme. Die Bearbeitungsdauer von Ergänzungsgutachten richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung.

Bitte kontaktieren Sie bei einer Eilbedürftigkeit der Familiensache zur Abklärung der Übernahme des Gutachtenauftrages unser Sekretariat unter der Rufnummer (0561) 6 85 80.

Der Sachverständige Dipl.-Psych. Klaus Ritter ist seit 1991 regelmäßig für zahlreiche Familiengerichte und Oberlandesgerichte in Hessen, Niedersachsen, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tätig. Es wurden bisher über 850 Begutachtungen zum Kindeswohl, zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs durchgeführt. In den letzten Jahren lag der Schwerpunkt bei Begutachtungen zur Kindeswohlgefährdung (Massnahmen nach § 1666 BGB).

Gutachten können von Familiengerichten aus dem gesamten Bundesgebiet angenommen werden. Der organisatorische Rahmen unserer Praxis ist darauf eingestellt, Hausbesuche und Besuche in Institutionen auch bei größeren Entfernungen durchzuführen.

Bei Dringlichkeit der Familiensache ist eine telefonische Voranfrage des Familiengerichts zur derzeitigen Bearbeitungsdauer und zur Möglichkeit einer gutachterlichen Stellungnahme sinnvoll. Bei Bedarf kann im Einzelfall eine vorgezogene Bearbeitung erfolgen (z. B. bei Verdacht einer akuten Kindeswohlgefährdung, geplante Fremdunterbringung, familiäre Strukturen von Gewalt oder Missbrauch).

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei umfangreichen Fragestellungen liegt erfahrungsgemäß je nach aktueller Arbeitsauslastung unserer Praxis bei 4-6 Monaten, da für die Begutachtung jeweils eine Reihe von Untersuchungsterminen durchgeführt wird. Das Familiensystem und seine Entwicklungspotentiale können bei diesem Vorgehen umfassend diagnostiziert werden.

Unser Konzept beinhaltet, abhängig vom Umfang der jeweiligen Fragestellung,
eine intensive familienpsychologische Exploration:

  • Befragung bei der Elternteile (jeweils in 2 - 3 Sitzungen)
  • Befragung und testpsychologische Untersuchung des Kindes (1-3 Termine)
  • Hausbesuche: in der Regel mindestens zwei bei jedem Elternteil
  • Hausbesuche bei weiteren wichtigen Bezugspersonen des Kindes und bei Pflegefamilien bzw. Heimeinrichtungen
  • Vermittlungsgespräche zur Entwicklung einer einvernehmlichen Lösung, falls beide Elternteile dazu bereit sind (Mediation) und Erfolgsaussichten bestehen. Eine geplante Mediation wird vor dem Familiengericht abgesprochen.
  • Befragung von Auskunftspersonen: z. B. Großeltern des Kindes, neue Lebenspartner der Elternteile
  • Informatorische Anhörung oder Einholung von schriftlichen Stellungnahmen der beteiligten Fachkräften: Erzieher, Logopäden, Lehrer, Familienhelfer, Sozialarbeiter des Jugendamtes, Kinderärzte und Psychotherapeuten
  • Rücksprache mit dem Verfahrensbeistand
  • Beobachtete Spielkontakte des Kindes mit den Elternteilen oder weiteren Bezugspersonen, dafür steht in der Praxis des Sachverständigen ein Spielzimmer zur Verfügung 
  • Durchführung von begleiteten Umgangskontakten nach Unterbrechung der Kontakte zum anderen Elternteil
  • Bei Bedarf ist es im Rahmen der Begutachtung möglich, dass der Sachverständige innerhalb von 4-6 Wochen vorab ein Kurzgutachten (Gutachterliche Stellungnahme) erstellt, damit das Familiengericht unmittelbar über anstehende Fragen (z. B. akute Gefährdung des Kindeswohls) entscheiden kann.
Während der laufenden Begutachtung wird das Familiengericht über den aktuellen Sachstand unterrichtet. Das Familiengericht kann Zwischenberichte oder Einschätzungen kurzfristig anfordern.